Stand: August 2007
(1) Im Folgenden wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend allgemein als “Kunde” bezeichnet, und clear clicks geregelt.
(2) Bei jeder Beauftragung eines kostenpflichtigen oder kostenlosen Angebotes von clear clicks gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine diese AGBs vollständig abdeckenden Individualabsprachen getroffen wurden.
(3) Individualabsprachen sind als Ergänzung zu diesen AGBs aufzufassen.
(4) Individualabsprachen haben gegenüber den Teilen der AGBs Vorrang in Ihrer Rechtsgültigkeit, in dem Maße in dem sie den jeweiligen Teil der AGBs aufheben, ersetzen oder anpassend auf ihn wirken.
(5) clear clicks ist verpflichtet, die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten. clear clicks informiert sich insbesondere über die technischen Entwicklungen, die den Aufgaben und Interessen des Kunden entsprechen. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Auftragsstellung an.
(6) Gegenstand der Leistung ist immer der im gesondert gestellten Angebot beschriebene Leistungsumfang.
(7) Sollte kein gesondertes Angebot erstellt worden sein, ist Gegenstand der Leistung grundsätzlich der auf der Website beschriebene Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(8) Die clear clicks Angebote sind frei bleibend. Mit der Bestellung der clear clicks Angebote über die Website www.clearclicks.de oder Partnersites macht der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot, dessen Eintreffen bei clear clicks durch eine E-Mail bestätigt wird. Durch Bestätigung der Mail durch den Kunden entsteht ein verbindlicher Vertrag und der entsprechende Beratungs- und Serviceauftrag zwischen Kunde und clear clicks.
(9) Erklärt clear clicks seinen Rücktritt von einem Vertrag, berechnet sich der Wert der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen aus dem Gebrauch, den er für den Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Erfüllung gehabt hätte. Der Wert ist der Teil der Gegenleistung, der dem Verhältnis von tatsächlicher zu möglicher Benutzungszeit entspricht. Der Nutzungsersatz wird nicht verzinst. Der Kunden ersetzt dann auch nutzlosen Aufwand wie zum Beispiel denArbeitsaufwand der clear clicks Mitarbeiter.
(10) Grundsätzlich gelten die angegeben Preise auf der clear clicks Website. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. Einmalige Beratungskosten werden in Rechnung gestellt und müssen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge beglichen werden. Bei Zahlungsverzug werden die entstehenden Kosten mit einer pauschalen Mahngebühr von 10,00 EUR je Mahnung berechnet. Nach der dritten Mahnung wird die Forderung zum Inkasso weitergegeben.
(11) In Angeboten und gesondert ausgehandelten Verträgen abgesprochene Kosten haben Rechtsgültigkeit gegenüber den Kostennennungen auf der Website von clear clicks.
(12) Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Abnahmeerklärung des Kunden und ordnungsgemäßer Rechnungslegung fällig.
(13) Mit dieser Vergütung sind sämtliche von clear clicks in Verbindung mit dem Angebot oder Vertrag und dessen Ausführung verbundenen Leistungen abgegolten.
(14) Diese Vergütung deckt auch die gesamte Rechtseinräumung und zwar sowohl das Eigentumsrecht als auch die urheberrechtliche Rechtseinräumung sowie die Einräumung etwaiger sonstiger Rechte ab, so dass insoweit keinerlei weitere Vergütungen anfallen.
(15) clear clicks ist verpflichtet, die durch den Kunden zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen sowie Kenntnisse (technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art) vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Auftrags nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Information ist allein für die Durchführung des Auftrags für den jeweiligen Kunden beschränkt.
(16) Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter, Berater und sonstige Dritte, die Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten, zur Vertraulichkeit entsprechend den Regelungen dieser Bestimmung zu verpflichten.
(17) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden oder von clear clicks.
(18) Erhaltene Geschäfts- und Betriebsunterlagen des Kunden bewahren der Kunde und auch clear clicks so auf, dass Dritte keine Einsicht erhalten können. Das gilt auch für andere Schriftstücke sowie Unterlagen und Software, die Angelegenheiten des Kunden und seiner Kunden und clear clicks und seiner Kunden betreffen.
(19) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Kunde auf Aufforderung von clear clicks alle erhaltenen Unterlagen an clear clicks zurück. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen steht dem Kunden nicht zu.
(20) Eingeschaltete Dritte werden durch clear clicks und den Kunden auf die Geheimhaltungspflichten ausdrücklich hingewiesen.
(21) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zur Bearbeitung des Beratungsauftrags verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden. clear clicks speichert und verwendet die Daten des Kunden zur Abwicklung des Auftrags.
(22) Die Kontakt- und E-Mail-Adresse des Kunden nutzt clear clicks nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen und für eigene Newsletter. Diesen kann der Kunde jederzeit abbestellen.
(23) clear clicks gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter.
(24) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
(25) Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragsparteien ein.
(26) Der Kunde darf Gutachten, Leistungen und Ergebnisse von clear clicks nur zum Eigenbedarf verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur möglich, wenn diese an der Verwendungen der von clear clicks erbrachten Leistungen beteiligt sind.
(Programmierer, Grafiker, Agenturen etc.)
(27) Eine Veröffentlichung oder Teilveröffentlichung der clear clicks Unterlagen ist nicht erlaubt.
(28) Ohne ausdrückliche Genehmigung von clear clicks ist der Kunde nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehende Kopien der Dokumentation, der Original-Software, eines etwaigen Freischaltcodes oder eines Backups anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten, sie zu unterlizenzieren oder in einer nicht ausdrücklich gestatteten Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden ergänzende Anwendung.
(29) Die Gewährleistungpflicht beträgt 6 Monate. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, der unter die Mängelgewährleistungspflicht fällt, wird clear clicks den defekten Teil des Produktes nach schriftlichem Eingang der Mängelmitteilung innerhalb einer angemessener Frist kostenlos nachbessern. Dies kann auch durch Austausch geschehen.
(30) Ist ein geltend gemachter Mangel clear clicks nicht anzulasten, so ist clear clicks berechtigt, den Zeitaufwand und die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(31) Der Kunde wird clear clicks bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken. clear clicks ist berechtigt, einen eventuell auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet.
(32) Gelingt clear clicks die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, sowie auch nicht angemessener Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen. Im Falle der Rückabwicklung wird sich der Kunde die bis dahin gezogenen Nutzungen angemessen anrechnen lassen.
(33) Die Haftung von clear clicks ist auf den tatsächlich für das Vertragsprodukt bezahlten Betrag beschränkt. Jede weitere Haftung für Mängel oder Mängelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von clear clicks vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig gehandelt haben oder ein schwerwiegendes Organisationsverschulden vorliegt.
(34) Es wird keinerlei Garantie für die Eignung der Software für des Kundens Zwecke übernommen.
(35) Für Schäden, die durch die Anwendung des Programms oder durch das Vorhandensein auf einem Rechner bzw. Datenträger in irgendeiner Form entstehen oder entstanden sein könnten, wird keinerlei Garantie oder Gewährleistung übernommen. Die Nutzung der Software sowie deren Dokumentation geschieht auf eigene Gefahr.
(36) Der Kunde benachrichtigt clear clicks über Mängel. Der Kunde stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Dazu sammelt er die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel über die gespeicherten Daten, die Eingabe- und Ausgabedaten sowie Zwischen- und Testergebnisse.
(37) clear clicks führt eine Online-Diagnose durch und versucht, den Mangel auf diesem Wege zu beseitigen. Gelingt das nicht, führt clear clicks die erforderlichen Arbeiten durch seine Mitarbeiter vor Ort durch. Die Reaktionszeit für eine erste Inspektion vor Ort beträgt 1 Woche ab Eingang der Benachrichtigung.
(38) Verändert sich der Arbeitsaufwand aus Gründen, die clear clicks nicht zu vertreten hat, verhandeln die Vertragspartner über eine Anpassung. Erfolgt keine Einigung, beschränkt clear clicks seine Leistungen auf ein angemessenes Maß. Änderungen, Erweiterungen und Zusatzleistungen vereinbaren die Vertragspartner gesondert schriftlich, wenn sich dadurch die Gegenleistung erhöht.
(39) Änderungen und Erweiterungen kann der Kunde bis zur Abnahme verlangen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Er teilt sie clear clicks unverzüglich mit. Die Kosten des erforderlichen Mehraufwandes werden dem Auftraggeber vorab angezeigt.
(40) Änderungen und Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, wenn sie den erforderlichen Aufwand erweitern und die Gegenleistung erhohen. Das gilt auch dann, wenn der vereinbarte Zeitpunkt der Fertigstellung überschritten wird.
(41) Die Software ist vertragsmäßig hergestellt, wenn Computerprogramm, Programmbeschreibung, Begleitmaterial und Entwicklungsdokumentation vollständig der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder Angebot entsprechen. Der Kunde erklärt dann schriftlich die Abnahme. Andernfalls setzt der Kunde eine angemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Software als abgenommen.
(42) Entspricht die Software nicht vollständig der Leistungsbeschreibung, teilt der Kunde dies clear clicks unverzüglich schriftlich mit. Der Kunde setzt clear clicks eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung.
(43) Erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt, sind die Abweichungen in der Abnahmeerklärungfestzuhalten. clear clicks verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung.
(44) Unabhängig von der Abnahme gilt der Vertrag erst dann als erfüllt, wenn clear clicks das Quellprogramm und das vollständige Begleitmaterial einschließlich aller Dokumentationen an den Kunden übergibt.
(45) Es wird darauf hingewiesen, dass clear clicks in allen Beratungsangeboten lediglich Handlungsempfehlungen aufgrund von Expertenwissen an den Kunden weiter gibt.
(46) Der Kunden sowie auch clear clicks haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, soweit der Datenverlust nicht verschuldet ist von einer der beiden Vertragsparteien. Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer von beiden seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden können.
(47) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit beruhen. Sie begrenzen auch nicht die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte.
(48) clear clicks haftet nicht für die von Viren verursachte Schäden, soweit diese nicht durch sein Verschulden aufgetreten sind.
(49) Maßgeblich für die Arbeit von clear clicks ist der jeweilige Auftrag.
(50) clear clicks unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Kunden.
(51) clear clicks ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
(52) clear clicks ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Kunden sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Kunden, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
(53) clear clicks ist ferner berechtigt, Aufträge von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(54) Gegenüber den Angestellten des Kunden hat clear clicks keine Weisungsbefugnis.
(55) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerung ergeben sollten.
(56) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(57) Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
(58) Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
(59) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, insbesondere über das Bestehen von Rechten und Pflichten, über Sekundäranspruche, Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie über Surrogations-, Herausgabe-, Aufwendungsersatz- und Bereichungsansprüche, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(60) Mit der Unterzeichnung oder Annahme eines Angebotes oder Vertrages werden diese AGBs akzeptiert, und als Grundlage für das Geschäftsverhältnis gesetzt.